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Referenzfall 5 · Kaufpreisaufteilung

+660.000 EUR mehr Gebaeudewert und +13.200 EUR AfA pro Jahr

Mehrfamilienhaus mit Mischnutzung KPA-Gutachten vs. FA-Aufteilung
Kaufpreis
2.000.000 EUR
Objekt: Altegasse 69
Mehr abschreibbar
+660.000 EUR
Gebaeudewert durch KPA-Aufteilung
Mehr-AfA pro Jahr
+13.200 EUR
Bei 2 % AfA-Satz
1

Ausgangslage: Finanzierung mit hoher Grund-und-Boden-Quote

Das Finanzamt setzte fuer das Objekt eine Aufteilung von 58 % Grund und Boden und 42 % Gebaeude an. Dadurch lag der abschreibbare Gebaeudewert nur bei 840.000 EUR.

2

Gutachtenansatz: Plausible Neubewertung der Aufteilung

Im KPA-Gutachten wurde die Verteilung auf 25 % Grund und Boden und 75 % Gebaeude begruendet. Der abschreibbare Gebaeudewert stieg damit auf 1.500.000 EUR.

Ergebnis aus Schritt 1 und 2: +660.000 EUR zusaetzlicher Gebaeudewert.
3

Steuerwirkung: Mehr-AfA im laufenden Jahr

Bei einem AfA-Satz von 2 % pro Jahr fuehrt der hoehere Gebaeudeanteil zu einer zusaetzlichen Abschreibung von 13.200 EUR pro Jahr.


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