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Referenzfall · Erbschaft

Finanzamt setzte den Wert 186.000 EUR zu hoch an - Gutachten korrigierte das.

Mehrfamilienhaus, Friedberg (Hessen) Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG Vom Finanzamt anerkannt
Wert lt. Finanzamt
886.322 EUR
Bedarfsbewertung § 157 BewG
Wert lt. Gutachten
700.000 EUR
Ertragswertverfahren, ImmoWertV
Steuerersparnis
13.042,56 EUR
Anerkannt vom Finanzamt
1

Ausgangslage: Erbschaft mit sofortiger Steuerforderung

Nach dem Ableben eines Angehoerigen fiel der Familie ein Mehrfamilienhaus in Friedberg zu. Das Finanzamt setzte den Verkehrswert im Bedarfswertverfahren auf 886.322 EUR an.

Das Verfahren nutzt typisierende Annahmen; individuelle Zustaende wie Leerstand oder Instandhaltungsrueckstau bleiben oft unberuecksichtigt.
2

Einspruch: Gutachten als rechtliches Gegenmittel

Die Familie legte fristgerecht Einspruch ein und beauftragte Valdura mit einem Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG i. V. m. ImmoWertV.

3

Gutachten: Systematische Analyse vor Ort

Die Vor-Ort-Pruefung umfasste Lage- und Marktanalyse, technische Bewertung und Ertragswertverfahren. Ergebnis: 700.000 EUR Verkehrswert.

Differenz zum Ansatz des Finanzamts: 186.322 EUR.
4

Anerkennung: Finanzamt korrigiert die Steuerlast

Das Gutachten wurde vollumfaenglich anerkannt. Die Steuer wurde auf Basis des niedrigeren Werts neu berechnet. Die Steuerersparnis betrug 13.042,56 EUR.

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